Stillberatung
Durch die ganze Stillzeit hindurch hat die Mutter das Recht, Stillberatung anzufordern. Drei Beratungen werden von der Krankenkassen-Grundversicherung bezahlt. Dabei kann es um Stillprobleme gehen, Trinkschwierigkeiten des Babys, zu wenig Milch, zu viel Milch, Brustentzündungen, wunde Brustwarzen, Wiedereinstieg ins Berufsleben als weiter stillende Mutter, Beikost einführen, abstillen, usw. Die Hebamme stellt auch Stillhilfen und Milchpumpen zur Verfügung.

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, die Kinder die ersten sechs Lebensmonate ausschliesslich zu stillen. Das ermöglicht ihnen den bestmöglichen Start in ein gesundes Leben. Weiterstillen neben der stets grösseren Beikostmenge wird empfohlen bis zum zweiten Geburtstag.


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Kursbeginn für die nächsten Kurse:

Oberburg
Kurs, Typ A und B:

März: Di 13.03.2012
Mai: Di 08.05.2012

Aarwangen
Kurs, Typ A und B:

März: Do 15.03.2012
Mai: Do 10.05.2012


Am ersten Abend beginnen jeweils beide Kurse um 20 Uhr

Ab dem zweiten Abend dauert Kurs A von 20:15 Uhr bis 21:30 Uhr und Kurs B von 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr